Umweltverträglichkeit
Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens geprüft, ob ein Bauvorhaben das gültige Umweltrecht einhält. Es ist ein projektbegleitender Prozess zur Optimierung.

- Umweltvorsorge: In der UVP wird abgeklärt, ob die geplante Anlage voraussichtlich die geltenden Umweltvorschriften einhält. Die UVP ist eine Prüfung der Gesetzeskonformität.
- Koordinationsinstrument: Die UVP ist aber kein eigenes Verfahren, sondern ist in die bestehenden Bewilligungsverfahren für Anlagen eingebettet: Diejenige Behörde, welche über die Errichtung der jeweiligen Anlage entscheidet, prüft ob eine geplante Anlage den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt entspricht.
- Optimierungsinstrument: Die Wirkung der UVP setzt nicht erst bei der Projektgenehmigung ein, sondern bereits während der Projektierung eines Vorhabens. Sie hat zum Ziel, die Umweltauswirkungen einer geplanten Anlage frühzeitig zu erkennen und diese zu vermeiden oder zu begrenzen.
Weitere Informationen des Bundes zur UVP