Wie alle Bauten in der Schweiz unterliegt auch die Planung und der Bau von Windenergieanlagen einem aufwendigen Bewilligungsprozess. Die wichtigsten Schritte sind:
Grosse Windenergieanlagen (i.d.R. ab 30 m Gesamthöhe) unterliegen einer gesetzlichen Planungspflicht. Der Bund hat dazu umfangreiche Empfehlungen in Form des Konzeptes Windenergie veröffentlicht.
Bei der Planung zu berücksichtigen sind unter anderem:
Um eine Bewilligung einzureichen, braucht es ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung, u.a
Zudem muss abgeklärt werden, ob die Windenergieanlagen Radar- und Richtfunkanlagen nicht stören. Ebenfalls muss eine luftfahrttechnische Prüfung (Luftfahrthindernisse) vorgenommen werden.
In einer idealisierten Form lassen sich die Abläufe wie folgt grafisch aufzeigen (Quelle: Erläuterungsbericht des Konzept Windenergie):
Hilfreiche Informationen zu den Bewilligungsverfahren im Energiekompass