Ja, für den Bau von Anlagen zur Nutzung der Windenergie mit einer installierten Leistung von mehr als 5 MW* muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Erst wenn diese bestanden ist, können die nächsten Schritte unternommen werden.
*5 MW enstrpechen heute der Leistung von ein bis zwei grossen Windenergieanlagen. Die «installierte Leistung» bezeichnet die Nennleistung der Anlage.