Der Regierungsrat des Kantons Bern hat an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2016 die Massnahme C_21 «Anlagen zur Windenergieproduktion fördern» beschlossen. Sie entspricht dem Windenergie-richtplan im Kanton Bern.
In einem nächsten Schritt muss der Richtplan nun den Bundesbehörden unterbreitet werden, die sie in der Regel gutheissen. Aus diesem Grund können konkrete Planungen von Windprojekten in den definierten Gebieten weiterverfolgt werden. Anhand des Richtplans können Gemeinden die Nutzungsplanung ausarbeiten, die dann sowohl von der Bevölkerung wie auch vom Kanton verabschiedet werden muss. Als letzter Schritt muss eine Baubewilligung eingereicht werden, die ebenfalls von der Gemeinde und dem Kanton gutgeheissen werden muss.
Quelle: Kanton Bern