BürgerInnen oder kommunale Verbände im Umkreis von 5 km wären zeichnungsberechtigt und ein Risikoschutz für die finanzielle Beteiligung (in Form von Anteilen bis 500 Euro) ist vorgesehen. Ein ähnliches Modell gibt es bereits in Holland. Dort kommt es durch dieses Vorgehen zu längeren Planungsfristen. Zudem ist unklar, ob die Leute vor Ort überhaupt über die Möglichkeiten verfügen, sich finanziell direkt zu beteiligen oder dies vor allen auch wollen. Das Gesetz geht nun in die Anhörung
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