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Weshalb Pauschalabstände unsinnig sind

Der Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden ist in jüngster Zeit ins Zentrum der Diskussionen um die Windenergienutzung gerückt. Es sind mehrere Vorstösse zu verzeichnen, welche pauschale Mindestabstände verlangen. Gegenüber der bestehenden Lösung hätte dieses Instrument gravierende Nachteile. So würde die heutige Flexibilität in der Berücksichtigung der Standortverhältnisse zugunsten einer starren Regelung aufgegeben. Zudem entstünde eine Rechtsungleichheit: Die heute schon strengen Auflagen für den Windparkbau würden in einer einseitig gegen Windenergie gerichteten Gesetzgebung verschärft, während für Strassen, Eisenbahnlinien, Industrieanlagen und konventionelle Kraftwerke keine Pauschalabstände gelten. Pauschalabstände hätten verheerende Folgen für die Windenergienutzung in der Schweiz, indem kaum mehr Anlagen gebaut und somit die Ziele des Bundes nicht erreicht werden könnten.

Bei den oft bemühten Vergleichen mit dem Ausland werden entscheidende Tatsachen weggelassen. So handelt es sich um Empfehlungen und keine unumstösslichen Minimalwerte. Nicht zu vergessen ist, dass die bestehende Anlagendichte im Ausland schon heute meist wesentlich höher ist als je in der Schweiz möglich. Auch sind die Anlagen im Flachland viel besser einsehbar, und es sind viel grössere Windparks möglich als hierzulande. Pauschale Abstandsempfehlungen im Ausland tragen auch dem Umstand Rechnung, dass die örtliche Bevölkerung über wenig Mitspracherechte verfügt. Demgegenüber ist in der Schweiz mit dem geltenden Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen (mit kantonaler Richtplanung, kommunaler Nutzungsplanung und Baubewilligung) eine ausgesprochen starke Mitbestimmung der örtlichen Bevölkerung sichergestellt.

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